Inklusion

Bilder: Yanlev | Dreamstime, Text: Bettina Gramminger

Der Begriff Inklusion kommt eigentlich aus dem Lateinischen und leitet sich von dem Wort inclusio, das Einschließung oder auch Einbeziehung bedeutet. Ihr Ziel ist es, jeden Menschen unabhängig von seiner Gesundheit in die Gesellschaft einzubinden. Die Idee der Inklusion geht von dem Grundsatz aus, dass jeder Mensch anders ist und dass eben dieses Anderssein ganz „normal“ ist. Sie appelliert an Toleranz, Respekt, Rücksicht und den würdevollen Umgang mit Menschen mit Behinderung.

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Die außergewöhnlich hohe Bedeutung und die Wichtigkeit der Inklusion in unserer heutigen Gesellschaft zeigen sich unter anderem in der Tatsache, dass sie in der UN-Behindertenkonvention als Menschenrecht festgeschrieben ist. Deutschland unterzeichnete diese Konvention im Jahr 2009 und übertrug die Verantwortung, ein inklusives Schulsystem zu bilden, auf die sechzehn Bundesländer. Aus dieser Konvention resultiert, dass alle Kinder das Recht auf die Möglichkeit haben, eine allgemeine Schule zu besuchen. Seit dem 1. August 2011 hat auch Bayern die Inklusion in sein Erziehungs- und Unterrichtsgesetz übernommen und bereits in vielen Städten – wie zum Beispiel Freilassing – umgesetzt. Es ist unerlässlich, das Thema Inklusion bereits im Kindergarten beziehungsweise Schulalltag aufzugreifen, um jungen Menschen und Kindern die Selbstverständlichkeit zu vermitteln, gemeinsam mit Menschen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, zu leben, zu lernen, zu arbeiten und Spaß zu haben. Beleuchtet man die Inklusion ein wenig genauer, so erfährt man, dass laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2009 in Deutschland nur etwa 20 % der Schulkinder mit einem besonderen Förderbedarf einen gemeinsamen Unterricht besuchen. In einigen EU-Staaten, wie z.B. Italien, Dänemark und Norwegen, waren zu diesem Zeitpunkt die sogenannten Spezial- bzw. Sonderschulen bereits fast gänzlich verschwunden!

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Wie kann eine Inklusionsklasse gebildet werden?

Zur Bildung einer Inklusionsklasse – auch Tandemklasse genannt – braucht es mindestens sieben Kinder mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf und eine entsprechende Anzahl an Kindern, die als „normal entwickelt“ gelten. Es gestalten stets zwei Lehrer/-innen gemeinsam den Unterricht. Eine Lehrkraft unterrichtet die Schulkinder nach dem Grundschullehrplan, während die zweite Lehrkraft für Sonderpädagogik die Kinder mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf unterstützt. Dies erfolgt in Einklang während des gemeinsamen Unterrichts in einer „offenen Lernform“, da Frontalunterricht nur sehr schwer oder nur selten (z.B. Musik, Turnen ) optimal funktioniert. Die Grundschulkinder erarbeiten die Ziele des Grundschullehrplans, während die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernzielorientiert unterrichtet werden. Das stellt für alle eine große Bereicherung dar, denn jedes Kind lernt den gleichen Inhalt, aber auf unterschiedlichem Niveau. Die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf fühlen sich in ihrer Klasse gleichwertig und werden motiviert, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf ihr Höchstmaß auszubauen. Die Grundschulkinder erleben die Gesellschaft als vielfältig und lernen, sich selbst gut einzuschätzen. Wenn sie anderen Kindern ihr Wissen weitergeben – zum Beispiel Inhalte wiedergeben –, festigt sich ihr Grundwissen viel schneller, als wenn sie nur Zuhörer und Umsetzer wären. So lernen die Kinder voneinander und miteinander. Die Umsetzung des gemeinsamen Lernens in einer Schule mit Inklusionsprofil wird  in Eigenverantwortung von den Lehrkräften der allgemeinen Schule und den Lehrkräften für Sonderpädagogik, eventuell noch zusätzlichen Fachkräften, ausgearbeitet und durchgeführt.

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Freilassing geht mit gutem Beispiel voran!

In der Freilassinger Grundschule ist dieses System möglich und wurde bereits zweimal mit Erfolg umgesetzt. Auch im kommenden Schuljahr 2015/16 wird bei ausreichender Beteiligung eine Inklusionsklasse gebildet. Für Anfragen oder detaillierte Informationen steht die Grundschule Freilassing jederzeit gern zur Verfügung.

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Kontakt und Informationen: Grundschule Freilassing Georg-Wrede-Platz 1 83395 Freilassing Tel.: +49(0)8654 9702

Zusatzinfo
Mit der Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes vom 20.7.2011 steht Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, unter anderem können sie:

  • die allgemeine Schule besuchen (soweit keine Einschränkungen nach Art.41 Abs. 5 vorliegen),
  • eine Partnerklasse der Förderschule besuchen, - eine Kooperationsklasse der allgemeinen Schule besuchen,
  • auch weiterhin ein Förderzentrum besuchen bzw. dort eingeschult werden oder
  • eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ besuchen.

 



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