Liebe hält fest und lässt los

Bild: Photographerlondon | Dreamstime.com

Vor allem in den warmen Sommermonaten erfreuen wir uns tagtäglich an der Schönheit des Lebens. Wir genießen die gemütlichen Stunden mit Freunden und der Familie, kein Wölkchen trübt unser Bewusstsein, so dass wir frohen Mutes in den Tag hineinleben. Doch was, wenn plötzlich, von heute auf morgen, alles anders ist? Ein Unfall, eine schwere Krankheit, die uns nicht mehr Herr der eigenen Sinne sein lässt und wir binnen kürzester Zeit nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden – im schlimmsten Falle – ob und wie wir unser Leben beenden möchten? Kein schöner Gedanke, doch es ist absolut notwendig, sich damit auseinanderzusetzen, denn nur, wer vorsorgt und sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt, kann sich sicher sein, auch im Fall der Fälle in Würde von dieser Welt zu gehen.

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Wenn wir eine Reise planen – zum Beispiel in den wohlverdienten Urlaub – planen wir diese mit akribischer Genauigkeit. Wir wissen exakt, wann und wo die Reise beginnt, was wir mitnehmen wollen und wie wir sicher wieder nach Hause kommen. Wenn es jedoch um die letzte Reise unseres Lebens geht, um die Art und Weise, wie wir in Frieden und Selbstbestimmtheit gehen möchten, sieht es mit der Voraussicht, die uns doch eigentlich das gesamte Leben lang begleitet hat, ganz anders aus. Jeder Mensch hat laut Artikel 3 des Grundgesetzes ein Recht auf Leben. Doch haben wir nicht auch ein Recht auf würdevolles Sterben? Es liegt auf der Hand, dass es uns am liebsten wäre, wenn wir im Schlaf ganz ohne Schmerzen einfach dahinscheiden könnten, doch was passiert, wenn das Leben bei diesem Plan einfach nicht mitspielt?

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Ein erster Schritt der Vorsorge ist die Existenz einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung legt fest, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Fall der Fälle getroffen, aber auch, welche eben unterlassen werden sollen. Sie erklärt den eigenen Willen und sorgt dafür, dass dieser auch umgesetzt wird. Ebenso wichtig ist in diesem Zusammenhang die Vorsorgevollmacht, die festlegt, wer berechtigt ist, Entscheidungen in meinem Namen zu treffen, und in wessen Hände ich mein Leben, aber auch Sterben legen möchte. Sie entscheidet darüber, wer meinen Willen, wenn es mir selbst nicht mehr möglich ist, gegenüber Ärzten, Betreuern oder auch dem Pflegepersonal durchsetzt. Obwohl man mit diesen Dokumenten bereits einen ersten Schritt gesetzt hat, um seinem Willen Ausdruck zu verleihen, gibt dies keine endgültige Sicherheit, denn was, wenn der bevollmächtigte Ehemann oder die Ehefrau es einfach nicht übers Herz bringt, die lebenserhaltenden Maßnahmen abzulehnen oder gar noch Hoffnung auf eine Genesung hat? Kann man einem Menschen alleine, der emotional zutiefst beteiligt ist, wirklich alleine die gesamte Verantwortung aufbürden und ihn in dieser Entscheidung sich selbst überlassen? Für alle, die diese Frage, wie auch ich, mit einem klaren Nein beantworten können, bietet die außerklinische Ethikberatung ihre Dienste an.

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Es ist dem Engagement der Vorsitzenden Dr. Birgit Krause-Michel und ihrem Team zu verdanken, dass Menschen in unserer Region mit solch schweren Entscheidungen nicht mehr alleine gelassen werden. Die außerklinische Ethikberatung – ein einzigartiges Projekt in Deutschland – bietet Angehörigen und Ärzten, aber auch Pflegepersonen die Möglichkeit, in unklaren Fällen Expertenrat einzuholen. In einem gemeinsamen Gespräch, bei dem der Hausarzt, das Pflegepersonal, Angehörige, ein Seelsorger, ein ausgebildeter Ethikberater sowie ein Rechtsanwalt anwesend sind, werden die verschiedenen Möglichkeiten und Optionen zum Wohle des Patienten besprochen. Unter Berücksichtigung der vier medizinethischen Prinzipien, des Respekts vor der Autonomie, des Nichtschadens, des Wohltuns und der Gerechtigkeit haben alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Meinung, ihre Bedenken und ihre Wünsche einzubringen. Ziel ist es, gemeinsam herauszufinden, was das Beste für den Patienten ist, um für ihn den letzten Abschnitt seines Lebens so angenehm und würdevoll, wie es nur irgendwie möglich ist, zu gestalten.

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Das Beratungsangebot ist zu 100 Prozent kostenlos und trifft keine bindenden Entscheidungen. Es stellt lediglich eine wichtige Unterstützung dar und hilft allen Beteiligten dabei, die Möglichkeiten im Sinne des Patienten abzuwägen, wobei die Stärkung und Durchsetzung des Patientenwillens stets höchste Priorität besitzt. Im Ergebnis wird eine Handlungsempfehlung gegeben, deren Umsetzung ein Angebot und kein Muss ist, und die, falls sich der Gesundheitszustand des Patienten ändert, selbstverständlich auch neu besprochen wird.

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Wir hoffen sehr, dass wir Sie mit diesen Zeilen ein wenig zum Nachdenken angeregt haben und Ihnen mit der außerklinischen Ethikberatung eine Organisation aufzeigen konnten, die Ihnen im Fall der Fälle zur Seite steht und die dafür sorgt, dass man mit der vielleicht schwierigsten Entscheidung im Leben nie alleine gelassen wird.



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