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Der Flug verzögert sich oder wird gar annulliert. Oftmals wissen betroffene Passagiere in solch einem Fall nichts über ihre Rechte. Den Kern der Fluggastrechte regelt die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Sie legt fest, welchen Service vor Ort die Fluggesellschaft bieten muss und wie viel Geld sie ihren Passagieren als Ausgleich dafür zahlen muss, dass ein Flug nicht planmäßig stattfand.
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Neben Ansprüchen auf Betreuungsleistungen, wie etwa zwei kostenlose Telefonate, Mahlzeiten, etc., haben Passagiere bei einer Flugannullierung, Nichtbeförderung (z. B. wegen Überbuchung) und Flugverspätung ab drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von
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250 Euro bei einer Flugentfernung bis zu 1.500 km,
400 Euro bei einer Flugentfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km und
600 Euro bei einer Flugentfernung über 3.500 km und EU-grenzüberschreitenden Flügen.
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Was der Flug gekostet hat, spielt dabei keine Rolle. Allerdings hat der BGH mit Urteil vom 17.03.2015 entschieden, dass kostenlos reisende Fluggäste (wie etwa minderjährige Kinder) keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Der von der Fluggesellschaft zu leistende Ausgleich muss bar, durch Überweisung oder per Scheck geleistet werden. Nur wenn die Passagiere einverstanden sind, kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung in Form von Reisegutscheinen für künftige Flüge erbringen.
Leider gestaltet sich die Durchsetzung der Ausgleichsansprüche für den Einzelnen häufig schwierig. Die Fluggesellschaften berufen sich oftmals auf „höhere Gewalt“ oder versuchen, die Bearbeitung der Angelegenheit hinauszuzögern. Ein „technischer Defekt“ begründet indes nach ständiger Rechtsprechung keinen „außergewöhnlichen Umstand“, der das Luftfahrtunternehmen von seiner Zahlungspflicht befreien könnte.
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Um von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung zu erhalten, sollten Sie sich zunächst direkt an das Luftfahrtunternehmen wenden. Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich und am besten per Einwurf-Einschreiben geltend.
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Ein untrainiertes Gehirn schadet der Gesundheit.