Das Aufgebot ist bestellt, die Hochzeitsfeier ist organisiert, der Termin zum Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt ist vereinbart. Was auf den ersten Blick unromantisch erscheint, ist bei näherer Betrachtung nur vernünftig: Wer käme auf die Idee, eine lebenslange rechtliche Verpflichtung einzugehen, um deren Folgen er nicht weiß?
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Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Leider gelingt es den wenigsten Eheleuten, sich friedlich zu trennen – häufig streiten sich die Parteien im Rahmen einer Ehescheidung jahrelang und verursachen dabei hohe Kosten. Legt man in guten Zeiten fest, welche Regelungen für den Fall der Trennung gelten sollen, kann man diese Kosten und vor allem unschöne Auseinandersetzungen vermeiden.
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Natürlich leben die Eheleute ohne Ehevertrag nicht in einem rechtsfreien Raum. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht umfassende Regelungen zu den Wirkungen der Ehe sowie zu den Folgen einer Trennung und Scheidung vor. Nicht immer führen diese Regelungen zu einem gerechten und fairen Ausgleich. Im Rahmen eines Ehevertrags haben Sie die Möglichkeit, individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelungen zu treffen. Die Regelungsbereiche sind vielfältig. Nachfolgende Beispiele sollen zeigen, welche Bereiche typischerweise geregelt werden.
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Ohne Ehevertrag leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Fall der Scheidung wird durch den Vergleich des Anfangs- und Endvermögens ermittelt, wer den höheren Zugewinn während der Ehe erzielt hat. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt als der andere Ehepartner, muss Ersterer die Hälfte dieser Differenz an den anderen ausbezahlen. Insbesondere Unternehmer und Selbstständige riskieren hier ggf., dass der Fortbestand ihres Unternehmens im Fall der Scheidung gefährdet ist. Die Vereinbarung einer Gütertrennung oder einer sogenannten „modifizierten Zugewinngemeinschaft“ kann hier Abhilfe schaffen.
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Im Ehevertrag können Sie die gesetzlichen Regelungen zum Ehegattenunterhalt abändern, erweitern oder ausschließen. Bei überdurchschnittlich hohen Einkünften eines Partners kann es ratsam sein, einen Unterhaltsanspruch der Höhe nach zu begrenzen. Verfügen beide Ehegatten über ausreichend eigenes Einkommen, kann an einen Unterhaltsausschluss nach Scheidung gedacht werden.
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Nach der gesetzlichen Regelung werden bei Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt und dem Versicherungskonto des jeweils anderen Ehegatten gutgeschrieben. Sind die während der Ehe einbezahlten Versicherungsbeiträge in etwa gleich hoch, kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Dadurch lässt sich eine spätere Scheidung erheblich beschleunigen. Dies sind nur wenige Beispiele für den Inhalt eines Ehevertrages. Grundsätzlich gilt: Jeder Ehevertrag ist so individuell wie die Ehe, die er regeln soll!
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Sie können einen Ehevertrag vor der Heirat abschließen, aber auch jederzeit danach! Haben Sie einen Ehevertrag geschlossen und hat sich Ihre familiäre Situation anders entwickelt, als Sie bei Unterzeichnung des Vertrages gedacht hatten, sollten Sie den Vertrag daraufhin überprüfen lassen, ob er noch wirksam ist oder ob Anpassungen notwendig sind.
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Lassen Sie sich vom Spezialisten beraten! Rechtsanwältin Kerstin Sedlmaier-Daubner, Fachanwältin für Familienrecht
Ein untrainiertes Gehirn schadet der Gesundheit.