Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie es wäre, einen x-beliebigen Beruf ausüben zu müssen, den Sie nicht erlernt haben, geschweige denn besonders mögen, weil er Ihr Potenzial nicht ausschöpft? Genau diese Frage müssen Sie sich stellen, wenn Sie Ihrem erlernten und/oder bisher ausgeübten Job nicht mehr nachgehen können. Warum? Weil Sie vielleicht durch Krankheit oder einen Unfall eben genau diesen Beruf nicht mehr bewerkstelligen können.
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Mein Thema in dieser Ausgabe soll die Berufsunfähigkeitsabsicherung sein. Ich weiß, ein absolut grässliches Wort; man will es erst gar nicht hören und verdrängt das Thema, das unmittelbar mit diesem Wort zusammenhängt, gerne. Doch sollte man bei der Realität bleiben, denn die Berufsunfähigkeit betrifft schon lange nicht mehr nur Menschen, die im handwerklichen Bereich arbeiten. Wie oft habe ich in meinen Beratungen schon den Satz gehört: „Ich kann ja gar nicht berufsunfähig werden, da ich ja nur im Büro arbeite. Ins Büro könnte ich auch noch mit dem Rollstuhl.“ Und wie oft habe ich geantwortet: „Klar, wenn Sie einen Unfall haben und nur wenige körperliche Einschränkungen haben. Was aber, wenn es eine Erkrankung ist wie ein Bandscheibenvorfall bzw. generelle Rückenprobleme, ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, eine Krebserkrankung oder eben auch eine psychische Erkrankung?“
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Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden,
liegt leider schon bei 25 %;
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dies belegen regelmäßig Statistiken der Deutschen Rentenversicherung. Hört sich erst einmal gar nicht so schlimm an, aber man kann es sich besser vor Augen führen, wenn man sich vorstellt, dass jeder vierte Deutsche seinen Job aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben muss. Nicht so schön, oder? Jeder, der vor 1961 geboren wurde, kann jetzt aufatmen, denn er hat einen gesetzlichen Schutz: Er bekommt eine monatliche Rente, wenn er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Jeder, der nach 1961 geboren ist, sollte sich jetzt Gedanken machen, ob er denn eine Absicherung hat.
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Klar kann jetzt der Einwand kommen: „Es gibt aber doch noch die Erwerbsunfähigkeit, bei dieser muss der Staat finanziell einspringen.“ Das stimmt, aber ab wann ist man denn „erwerbsunfähig“? Der Staat hat da sehr konkrete Vorstellungen und die meisten Leute erfüllen diese eben nicht. Es kann also sein, dass der Staat Sie mehr oder weniger dazu zwingt, einen x-beliebigen Job, den Sie eben noch ausüben können, anzunehmen, egal ob dieser in Ihrer Nähe ist oder ob überhaupt Stellen frei sind. Zudem muss man erst eine gewisse Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Lehrlinge haben hier schon wieder ein Problem, da sie nicht lange genug in die staatlichen Kassen eingezahlt haben. Schlimmer ist jedoch, dass die Erwerbsminderungsrente nur einen kleinen Teil des Einkommens ausmacht – und meist ist der Lebensstandard, den man sich im Laufe der Zeit aufgebaut hat, damit nicht abgedeckt.
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Sie werden also um eine zusätzliche Absicherung Ihrer Arbeitskraft nicht herumkommen. Ihre Gesundheit, Ihre Arbeitskraft ist das wichtigste Gut, das Sie haben! Daher sollte genau dieses Gut auch gut genug abgesichert sein! Ein neues Auto versichert man schließlich auch vollkasko und nicht nur teilkasko. Ihnen sollte Ihre Gesundheit, Ihr Körper, Ihre Arbeitskraft genauso viel Wert sein. Ihre Nadine Garnweitner
Hier noch ein paar Tipps, auf die Sie unbedingt bei der Absicherung achten sollten:
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Ein untrainiertes Gehirn schadet der Gesundheit.